Wäre das bei uns auch möglich?

So begann alles: Ein Tipp am 3.9. von www.fotointern.ch auf einen Beitrag im Schweizerischen Fernsehen (gehen Sie bitte auf diese Seite und suchen dann den Beitrag der "Rundschau" vom 3.9.2008, ist aus rechtlichen Gründen leider nicht anders möglich).

"Der Fotoreporter Carl Just berichtete während 20 Jahren von den Kriegsschauplätzen der Welt. Als Folge davon leidet er unter chronischen Angstzuständen. Der Ringier-Verlag hat ihm gekündigt. Jetzt klagt Carl Just gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber."

Und dann ging´s am 6.9. so weiter (Quelle: www.persoenlich.com):

"Kriegsbeil mit Journalist Carl Just begraben. Parteien einigen sich auf Vergleich.

Der langjährige Ringier-Journalist und Kriegsreporter Carl Just ist am Donnerstag wegen Kündigung vor Arbeitsgericht gestanden. Mit seinem früheren Arbeitgeber Ringier erzielte er einen Vergleich. Über den Inhalt schweigen beide Parteien.
Der 52-jährige Journalist arbeitete viele Jahre beim Zürcher Verlagshaus für die Blätter "Blick", "SonntagsBlick" und "Schweizer Illustrierte". Er war 25 Jahre als Reporter in Kriegsgebieten tätig. Anfang Januar 2007 erhielt er von seinem Arbeitgeber wegen gesundheitlicher Probleme eine Änderungskündigung mit befristetem Arbeitsvertrag. Per 2008 wurde das Arbeitsverhältnis definitiv aufgelöst, nachdem er längere Zeit krank gewesen war.

Vor Gericht verlangte der Journalist von Ringier Schadenersatz und Genugtuung in Höhe von 200'000 Franken wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Er machte in diesem Zusammenhang eine "posttraumatische Belastungsstörung" geltend als Folge seiner Einsätze in Kriegsgebieten für Ringier.

Der Verlag bestritt zwar vor Gericht jegliche Verantwortung für die Krankheit seines ehemaligen Angestellten. Dennoch stimmten beide Parteien einem Vergleich zu. Dieser hat aber noch keine Rechtskraft, wie der Anwalt des Journalisten sagt. (sda)

Was sagen Sie dazu?
|