"Fotografen haben Namen"- und Recht auf Nennung
14/04/2011 11:25
Ja, so einfach ist es: Fotografen haben Namen.
Der DJV (Deutscher Journalistenverband) hat den 14.
April zu dem Tag erhoben, an dem wieder einmal
darauf hingewiesen wird, daß Fotografinnen und
Fotografen Namen haben und sie ein Recht auf den
credit in der Zeitung/dem Magazin haben. Es geht um
Recht und um Fairneß! Wichtig!!!
Roland Scheidemann, langjähriger dpa-Bildredakteur und immer noch aktiv als Bildjournalist, wertete schon im Jahr 2009 zahlreiche Zeitungen aus - auch dieses Jahr wieder. Foto: M. Hirschler
Weiterlesen auf der Seite vom DJV!
HIER gibt´s den Podcast zum Thema! Autor: Michael Hirschler, DJV
Roland Scheidemann, langjähriger dpa-Bildredakteur und immer noch aktiv als Bildjournalist, wertete schon im Jahr 2009 zahlreiche Zeitungen aus - auch dieses Jahr wieder. Foto: M. Hirschler
Doch Fotografen, auch die von großen Bildagenturen, haben auf Grund von § 13 Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf Nennung ihres Namens am Foto. Dieses Recht kann auch nicht durch Verträge oder Geschäftsbedingungen beseitigt werden. Mit einer bundesweit angelegten Auswertungsaktion will der DJV am 14. April, mit Blick auf den Welttag des Urheberrechts am 23. April, auf die fehlende Berücksichtigung dieses Rechtsanspruchs aufmerksam machen.Viele Zeitungen nennen nach wie vor nicht den Urheber, wenn sie Fotos veröffentlichen.
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HIER gibt´s den Podcast zum Thema! Autor: Michael Hirschler, DJV
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